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Informationen für Jugendliche

Was ist die Taschengeldbörse?

Die Taschengeldbörse Lemgo ist eine Kontakt-/Koordinierungsstelle. Sie nimmt Anmeldungen hilfsbereiter jugendlicher Schüler/innen von 14 bis 17 Jahren entgegen, die hilfesuchenden älteren Menschen bei kleinen Tätigkeiten im Alltag helfen wollen. Die Taschengeldbörse speichert die persönlichen Daten der Interessenten und lädt zu einem Vorab-Termin im Jugendzentrum vom AWO KatanienHaus ein. Bei diesem Gespräch werden alle wichtigen Dinge rund um Taschengeldaufgaben besprochen und deine eigenen Fragen beantwortet. Weitere Aufgabe der Taschengeldbörse ist es, den Kontakt zwischen dir und den SeniorInnen herzustellen. Danach musst du alles weitere eigenständig regeln und klären. Falls du bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten oder anderen Schwierigkeiten Unterstützung brauchst, kannst du dich an das Team der Taschengeldbörse wenden.
Wir wünschen uns generell einen respektvollen, wertschätzenden und fairen Umgang zwischen Jugendlichen und SeniorInnen.

Was sind deine Aufgaben?

  • Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse sind einfache, ungefährliche und unregelmäßige Tätigkeiten, die keine besonderen Vorkenntnisse erfordern und nach Möglichkeit auch in deiner Nähe sind.
  • Die Aufgaben sollen täglich nicht länger als 2 Stunden dauern; die wöchentliche Stundenzahl soll 10 Stunden nicht überschreiten.
  • Für Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse wird ein Taschengeld von mindestens 5,- Euro pro Stunde empfohlen.
  • Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse sind versicherungsfrei und nicht steuerpflichtig.
  • Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse werden kurzfristig vermittelt und ausgeführt.

Helfen kannst du zum Beispiel bei:
Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Hunde spazieren führen, Rasen mähen, PC/Handy-Unterstützung geben.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mitmachen zu können?

  • Du hast Deinen Wohnsitz in Lemgo
  • Du bist zwischen 14 -17 Jahre alt
  • Du besuchst noch die Schule
  • Du hast kein eigenes Einkommen

Du klärst mit deinen Eltern ab, dass du bei der Taschengeldbörse mitmachen möchtest. Wir benötigen dazu die Genehmigung einer/s Erziehungsberechtigten. Und damit wir deine Daten speichern dürfen, benötigen wir zusätzlich eine unterzeichnete Datenschutzerklärung. Die erforderlichen Erklärungen findest du als Zusatz auf der Elternerklärung.

Deine Unterlagen gibst du dann bei der Taschengeldbörse in der Sprechstunde ab oder bringst sie zum Kennenlerntreffen mit. Zu diesem versuchen wir dich so schnell wie möglich nach deiner Online-Anmeldung einzuladen.

Welche gesetzlichen Bestimmungen sollte ich kennen?

Rechtsbeziehung
Die Taschengeldbörse dient als Koordinationsstelle. Eine rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen Jugendlichem und Senior*in. Die Taschengeldbörse garantiert weder, dass sich für angebotene Jobs Abnehmer finden, noch dass einem Jugendlichen ein Job vermittelt werden kann. Die Taschengeldbörse kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen Senior*in und Jugendlichen eingehalten werden oder das Taschengeldaufgaben zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Schwierigkeiten dieser Art sind direkt zwischen Senior*in und Jugendliche zu klären. Die Taschengeldbörse kann hier lediglich unterstützend arbeiten.
Bitte beachte, dass die folgenden Hinweise keine Rechtsberatung darstellen. Alle Angaben sind ausschließlich als Information und Orientierungshilfe zu verstehen. Die Koordinierungsstelle übernimmt keine Gewähr.

Jugendarbeitsschutz
Schüler/innen ab 14 Jahre dürfen nicht mehr als 2 Std. täglich und nur bis zu 10 Std. in der Woche beschäftigt werden. Die Beschäftigung darf nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichtes erfolgen.

Schüler/innen dürfen nur gefahrlose Tätigkeiten ausüben, die leicht und für sie geeignet sind. Die Tätigkeiten müssen ihrem körperlichen und geistig-seelischen Entwicklungsstand entsprechen.

Mehr zu diesem Thema findest du in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Klare Sache“ (Klare Sache ‒ Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung (bmas.de)).

Thema Steuerrecht
Schüler/innen, die nur gelegentlich für ein Taschengeld tätig werden, sind keine Arbeitnehmer/innen im Sinne des Steuerrechts. Das Taschengeld für deine gelegentlichen Hilfeleistungen unterliegt nicht der Steuerpflicht.

Bezug von Sozialleistungen
Jugendliche, die Sozialleistungen (SGB II, BAföG, ALG II, Hartz IV, Wohngeld, etc.) beziehen, müssen unter Umständen die Höhe des erzielten Taschengeldes beim zuständigen Träger angeben. Falls du solche Leistungen beziehst, kläre vorher bei der zuständigen Behörde ab, ob und ggf. welche Auswirkungen die Aufnahme einer Taschengeldaufgabe für dich hat.

Datenschutz
Damit die Taschengeldbörse ihre Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie deine persönlichen Daten. Die von dir in der Anmeldung angegebenen Daten werden von der Taschengeldbörse EDV-mäßig erfasst, gespeichert, übermittelt, verarbeitet und genutzt sowie zur Kontaktherstellung zwischen dir und dem Senioren an diesen weitergegeben. Zu weiteren Zwecken werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten werden nur verschlüsselt öffentlich gemacht und anonymisiert zu einer statistischen Auswertung genutzt. Dies alles kann die Taschengeldbörse aber nur dann machen, wenn dazu eine Einwilligung erteilt wird (siehe Zusatz bei der Elternerklärung).

Über deine Rechte zum Datenschutz gibt dir ein Faltblatt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umfassende Auskunft.

Wie bin ich bei der Ausübung der Taschengeldaufgabe versichert?

Sozialversicherung
Ganz generell gilt: Wer eine Beschäftigung ausübt, wird sozialversicherungspflichtig und muss von seinem Verdienst Beiträge zahlen. Gelegentliche Hilfen im Rahmen der Taschengeldbörse begründen kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und sind deshalb sozialversicherungs- und damit auch beitragsfrei.
Achtung: Soll beispielsweise die gelegentliche Hilfe im Rahmen der Taschengeldbörse bei den Senioren regelmäßig und dauerhaft stattfinden, dann solltest du vorher von deiner Krankenkasse prüfen lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Tätigkeit für dich noch sozialversicherungs- und beitragsfrei ist. Die sogenannten Ferienjobs unterliegen dann nochmal anderen Regeln.

Krankenversicherung
Durch deine Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse ändert sich an deiner Krankenversicherung nichts. Du bist weiterhin bei deiner jetzigen Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung versichert.
Achtung: Auch hier gilt der Hinweis wie bei der Sozialversicherung. Bei einer regelmäßigen Taschengeldaufgabe solltest du dich auf die sichere Seite begeben und mit deiner Krankenkasse klären, ob du noch weiterhin bei deinen Eltern mitversichert bist.

Haftpflichtversicherung
Wie schnell ist es passiert, dass eine Vase zu Boden fällt und zerbricht oder andere Dinge beschädigt werden. Deshalb ist es für dich wichtig, dass du über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert bist. Frag deine Eltern, ob sie eine solche Haftpflichtversicherung besitzen und ob du darüber mitversichert bist. Ein Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse besteht nicht.

Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung über deine Eltern gilt auch für die Taschengeldbörse. Frag deine Eltern, ob eine solche Versicherung für dich besteht. Über die Taschengeldbörse besteht kein Versicherungsschutz.
Wenn du durch einen Unfall verletzt werden solltest, bist du über deine Krankenversicherung abgesichert. Eine private Unfallversicherung tritt mit ihren Leistungen ein, wenn aufgrund des Unfalles Gesundheitsschäden bestehen bleiben.

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Wir, (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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