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Informationen für Senior*innen

Was ist die Taschengeldbörse?

Die Taschengeldbörse fungiert ausdrücklich als Kontakt-/ Koordinationsstelle. Sie nimmt Anmeldungen engagierter Jugendlicher im Alter von 14 bis 17 Jahren entgegen und vermittelt diese an ältere Menschen, die Unterstützung bei alltäglichen Anliegen benötigen. Nach der Kontaktaufnahme der Jugendlichen werden diese zu einem Vorab-Termin in das Jugendzentrum vom AWO KastanienHaus eingeladen. Darauffolgend können sich die Jugendlichen nach Einverständnis der Eltern auf die Hilfsangebote der Senior*innen bewerben. Die Taschengeldbörse gibt hierzu nur die nötigen Kontaktdaten weiter, der genaue Ablauf findet im direkten Austausch zwischen Jugendlichem und Senior*in statt.

Das nötige Anmeldeformular können Sie hier auf der Internetseite downloaden oder das Online-Formular nutzen. Andernfalls können Sie sich ganz einfach innerhalb unserer Sprechstunde telefonisch anmelden. Für anfallende Fragen zum Anmeldebogen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Unter dem Abschnitt „Datenschutz“ können Sie Informationen über die Speicherung Ihrer Daten entnehmen.

Hilfsangebote: Die von Ihnen gesuchten Hilfestellungen sollten einfache und ungefährliche Tätigkeiten sein, die keine besonderen Vorkenntnisse benötigen.
Die Tätigkeiten sollten am Tag nicht mehr als 2 Stunden in Anspruch nehmen, damit die wöchentliche Stundenzahl von 10 Stunden nicht überschritten wird.
Die Aufgaben werden durch die Taschengeldbörse kurzfristig vermittelt und ausgeführt. Für die Vergütung der Taschengeldaufgaben werden mind. 5€ pro Stunde empfohlen.

Mögliche Aufgaben sind beispielsweise: Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Gassi gehen, Rasen mähen oder Unterstützung am PC leisten.

Was wir nicht leisten: Die Taschengeldbörse garantiert nicht dafür, dass für die gestellten Hilfsanfragen auch Hilfsangebote eingehen. Außerdem können wir nicht garantieren, dass individuelle Absprachen beider Parteien eingehalten werden und Aufgaben zur Zufriedenheit des Hilfesuchenden erledigt werden. Die Taschengeldbörse haftet nicht für kriminelle Handlungen oder Sachschäden, die im Ausnahmefall bei Ausführung der Tätigkeiten entstehen.
Die Taschengeldbörse verfügt über keinen Versicherungsschutz für eventuelle Unfälle von Jugendlichen, bei denen ein gesundheitlicher Schaden bleibt.

Rechtliches und Versicherung

Rechtsbeziehung
Die Taschengeldbörse dient als Koordinationsstelle. Eine rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen Jugendlichem und Senior*in. Die Taschengeldbörse garantiert weder, dass sich für angebotene Jobs Abnehmer finden, noch das einem Jugendlichen ein Job vermittelt werden kann. Die Taschengeldbörse kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen Jugendlichem und Senior*in eingehalten werden oder das Jobs zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Schwierigkeiten dieser Art sind direkt zwischen Jugendlichem und Senior*in zu klären. Die Taschengeldbörse kann hier lediglich unterstützend arbeiten.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise keine Rechtsberatung darstellen. Alle Angaben sind ausschließlich als Information und Orientierungshilfe zu verstehen. Die Taschengeldbörse Lemgo übernimmt keine Gewähr.

Steuerrecht
Gelegentliche Hilfen von Schülern und Schülerinnen, die nur für ein kleines Taschengeld tätig werden, lösen keine Steuerpflicht aus (keine Arbeitnehmer, Hilfe ist nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet). Soll aus den gelegentlichen Hilfen eine gewisse Regelmäßigkeit entstehen, empfehlen wir Ihnen zur Vermeidung von möglichen Nachteilen, sich mit der Mini-Job-Zentrale in Verbindung zu setzen.

Jugendarbeitsschutz
Schüler/innen über 13 Jahre dürfen nicht mehr als 2 Std. täglich und nur bis zu 10 Std. in der Woche beschäftigt werden.
Schüler/innen dürfen nur gefahrlose Tätigkeiten ausüben, die leicht und für sie geeignet sind. Die Tätigkeiten müssen ihrem körperlichen und geistig-seelischen Entwicklungsstand entsprechen.

Sozialversicherung
Ganz generell gilt: Wer eine Beschäftigung ausübt, wird sozialversicherungspflichtig, muss bei einer Krankenkasse angemeldet werden und es sind Beiträge zu zahlen. Gelegentliche Hilfen im Rahmen der Taschengeldbörse begründen aber kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und sind deshalb sozialversicherungs- und damit auch beitragsfrei.
Aber Achtung: Soll aus den gelegentlichen Hilfen eine gewisse Regelmäßigkeit entstehen, empfehlen wir Ihnen zur Vermeidung von möglichen Nachteilen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und prüfen zu lassen, ob noch Sozialversicherungsfreiheit besteht. Ferienjobs beispielsweise unterliegen nochmals ganz anderen Regeln.

Krankenversicherung
Die Schüler/innen sind in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung ihrer Eltern oder durch eine eigene private Krankenversicherung abgesichert.

Haftpflichtversicherung
Wie schnell ist es passiert, dass eine Vase zu Boden fällt und zerbricht oder andere Dinge beschädigt werden. Für diese und ähnliche Fälle tritt eine private Haftpflichtversicherung ein. Wenn es für Sie wichtig ist, dass nur ein/e Jugendliche/r bei Ihnen tätig wird, der/die einen entsprechenden Versicherungsschutz hat, dann sollten Sie das auf dem Anmeldebogen vermerken.

Unfallversicherung
Wenn der Schüler/die Schülerin durch einen Unfall verletzt werden sollte, tritt die Krankenkasse mit ihren Leistungen ein. Sollte nach dem Behandlungsende ein Gesundheitsschaden bleiben, bekommt der Geschädigte beim Vorhandensein eines privaten Unfallversicherungsvertrages von dort weitere Leistungen. Wenn es für Sie wichtig ist, dass nur ein/e Jugendliche/r bei Ihnen tätig wird, der/die einen entsprechenden Versicherungsschutz hat, dann sollten Sie auch das auf dem Anmeldebogen vermerken.

Sicherheit
Um eine möglichst große Sicherheit aller zu erreichen, werden mit allen Jugendlichen der Taschengeldbörse Kennenlerntreffen vereinbart. Sollte eine Person ungeeignet erscheinen, kann die Zulassung von der Koordinierungsstelle verweigert werden.
Sollte es während der Tätigkeit eines/r Jugendlichen zu kriminellen Handlungen, wie z.B. Diebstahl kommen, so muss sich der Betroffene selbst direkt an die zuständige Stelle (z.B. Polizei) wenden. Die Taschengeldbörse ist lediglich Kontaktstelle und übernimmt keinerlei Haftung.

Datenschutz
Damit die Taschengeldbörse ihre Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie Ihre persönlichen Daten. Die von Ihnen in der Anmeldung angegebenen Daten werden von der Taschengeldbörse im EDV System erfasst, gespeichert, übermittelt, verarbeitet und genutzt, sowie zur Kontaktherstellung zwischen Ihnen und den Jugendlichen weitergegeben. Zu weiteren Zwecken werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten werden nur verschlüsselt öffentlich gemacht und anonymisiert zu einer statistischen Auswertung genutzt. Dies alles kann die Taschengeldbörse aber nur dann machen, wenn dazu eine Einwilligung erteilt wird (siehe Anmeldevordruck). Ohne Einwilligung ist eine Teilnahme an der Taschengeldbörse nicht möglich.
Über die Rechte zum Datenschutz gibt ein Faltblatt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umfassende Auskunft: http://www.bfdi.bund.de

Datenschutz
Wir, (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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